Erstberatung

Als ADAC Mitglied erhalten Sie bei mir eine fachkundige erste Beratung rund um die Themen Auto, Straßenverkehr und Reise. Die Kosten dieser Beratung sind bereits im ADAC Mitgliedsbeitrag enthalten.

Rechtsschutzversicherte oder Selbstzahler können sich ebenfalls gerne an mich wenden!

ADAC Vertragsanwalt - Rechtsanwalt - Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

Netzwerk

Als unabhängiger und frei praktizierender Rechtsanwalt bin ich auch für den ADAC tätig. Als ADAC Vertragsanwalt arbeite ich mit über 600 ADAC Vertragsanwälten und ADAC Vertrauensanwälten im Ausland eng zusammen.

Profitieren auch Sie von meinem Erfahrungs- und Wissensaustausch in diesem Netzwerk.

ADAC Vertragsanwalt - Rechtsanwalt - Fachanwalt für Verkehrsrecht

Qualität

Als Fachanwalt beschäftige ich mich schwerpunktmäßig mit Verkehrsrecht. Ein intensiver, fachlicher Austausch mit dem ADAC und die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen sichern hierbei einen hohen Qualitätsstandard.

Vertrauen auch Sie auf die anerkannte und geprüfte Qualität eines Fachanwaltes für Verkehrsrecht!

ADAC Vertragsanwalt - Rechtsanwalt - Fachanwalt für Verkehrsrecht

Frank-Roland Hillmann III

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
ADAC Vertragsanwalt

RA Frank-Roland Hillmann III ist tätig in der Kanzlei

Hillmann & Partner

Gartenstr. 14
26122 Oldenburg

Telefon +49 (0) 441 36133331
Telefax +49 (0) 441 36133333

Tätigkeitsbereiche

Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, Verkehrsschadensrecht, Führerscheinrecht (MPU), Verkehrsverwaltungsrecht und Allgemeines Schadensrecht

Zur Person

  • Studium der Rechtswissenschaften in Münster
  • 1979 Eintritt in die Kanzlei des Vaters
  • von 1980 bis Ende 2013 Regionalbeauftragter der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV
  • seit 1985 Dozent der „Deutschen Anwaltsakademie“ in Berlin
  • seit 1990 Dozent der „Deutschen Richterakademie“ in Trier
  • Dozent der "Bielefelder Fachlehrgänge OHG"
  • Dozent auf den "Münchner Verkehrsrechtstagen des ADAC"
  • Clubsyndikus des Rasteder Automobilclubs im ADAC
  • seit 2005 Syndikus des ADAC Weser-Ems
  • Mitglied des fünfköpfigen „AK Recht“ des ADAC e.V. in München
  • Autor des Buches "Das verkehrsrechtliche Mandat Band II – Verkehrszivilrecht"
  • Autor einer Vielzahl von Aufsätzen in verkehrsrechtlichen Fachzeitschriften
  • Leiter und Referent vielfacher Fortbildungsveranstaltungen
  • seit 2013 in der jeweiligen Ausgabe von FOCUS-SPEZIAL „Anwälte“ und auch in der aktuellen Ausgabe wurde Rechtsanwalt Frank-Roland Hillmann III in die Liste der Top-Rechtsanwälte im Rechtsgebiet Verkehrsrecht aufgenommen und gehört damit zu den 10 genannten Top-Anwälten in der Region Norden

Kontaktformular

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ADAC Clubjuristen Videos

YouTube – ADAC Clubjuristen Videos aus der Reihe "Recht? Logisch!"

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